Kloten

Deshalb lehnt der VPOD ein neues Personalrecht für Kloten ab

Kloten plant, sein Personalrecht vollkommen vom Personalrecht des Kantons Zürich abzukoppeln und ein Lohnbandbreitenmodell einzuführen. Der VPOD lehnt diese Revision in seiner Vernehmlassungsantwort ab. Die Zersplitterung des kantonalen Personalrechts in 171 gemeindespezifische Regelungen im ganzen Kanton Zürich würde die Stellung des Personals und seiner Verbände gegenüber den Arbeitgebern strukturell schwächen. Mit neuem Personalrecht entfiele jeder Rechtsanspruch auf Teuerungsausgleich und ordentlichen Lohnstufenanstieg. Das Personal von Dübendorf machte bereits äusserst schlechte Erfahrungen mit einem solchen Personalrecht. Für die Vernehmlassungsantwort des VPOD hier klicken.