Zürich Kanton (und Gemeinden)
Kloten
Mehr Ferien in Kloten ab 1.1.2010
Mit dem neuem Personalrecht, das ab 1. Januar 2010 gilt, geht Kloten einen Schritt voran: Alle zwischen dem 21. und 49. Altersjahr erhalten eine Woche mehr Ferien. Nun hat das gesamte Klotener Personal bis zum 59. Altersjahr fünf Wochen und ab dem 60. Altersjahr sechs Wochen Ferien. Das freut den VPOD, selbst wenn er in seiner Vernehmlassung zusätzliche Ferientage auch für das ältere Personal verlangte.
Nicht verhindert werden konnte die völlige Abkoppelung vom kantonalen Personalrecht. Zudem wurde die Lohnpolitik vollkommen individualisiert. Allgemeine Lohnerhöhungen sind sogar ausdrücklich verboten! Das ist ein Novum.
Deshalb lehnt der VPOD ein neues Personalrecht für Kloten ab
Kloten plant, sein Personalrecht vollkommen vom Personalrecht des Kantons Zürich abzukoppeln und ein Lohnbandbreitenmodell einzuführen. Der VPOD lehnt diese Revision in seiner Vernehmlassungsantwort ab. Die Zersplitterung des kantonalen Personalrechts in 171 gemeindespezifische Regelungen im ganzen Kanton Zürich würde die Stellung des Personals und seiner Verbände gegenüber den Arbeitgebern strukturell schwächen. Mit neuem Personalrecht entfiele jeder Rechtsanspruch auf Teuerungsausgleich und ordentlichen Lohnstufenanstieg. Das Personal von Dübendorf machte bereits äusserst schlechte Erfahrungen mit einem solchen Personalrecht. Für die Vernehmlassungsantwort des VPOD hier klicken.
