vpod-Frauenforum Zürich
Leitbild Gleichstellungsarbeit
Leitbild für Gleichstellungsarbeit in der vpod region Zürich
Die vpod region Zürich macht sich stark für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Erwerbsarbeitswelt und für eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern. Die Rahmenbedingungen für berufstätige Frauen müssen verbessert werden. Insbesondere kämpft der vpod Region Zürich für eine Besserstellung der typischen Frauenberufe im Service public und beachtet dabei auch die Anliegen von Migrantinnen. Der vpod Region Zürich wehrt sich gegen prekäre Arbeitsverhältnisse. Er setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen für Frauen ohne direkte oder indirekte Diskriminierungen, speziell für gerechte Löhne. Im Rahmen der gewerkschaftlichen Arbeit setzt sich der vpod Region Zürich insbesondere dafür ein,
- dass das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für Frauen
durchgesetzt wird, wenn nötig mit Lohnklagen;
- dass die Erwerbsbiografien von Frauen in den Sozialversicherungen und
im Arbeitsrecht berücksichtigt werden;
- dass überall ein Anrecht auf mindestens 16 Wochen Mutterschaftsurlaub
ab dem ersten Anstellungsjahr und zu vollem Lohn besteht;
- dass die Erwerbsarbeitszeiten (im Grundsatz ohne
Einkommenseinbussen) gesenkt werden, damit bezahlte und
unbezahlte Arbeit besser verteilt werden kann;
- dass Teilzeitstellen in allen Belangen Vollzeitstellen gleichgestellt
werden;
- dass ein Anrecht auf Vaterschafts- und Elternurlaub verankert wird;
- dass das familienexterne Kinderbetreuungsangebot die Nachfrage deckt
und für alle bezahlbar ist.
Die Durchsetzung der Gleichstellung ist in der vpod Region Zürich Sache aller. Gleichstellungspostulate werden bei Entscheiden in den Delegierten- und Sektionsversammlungen miteinbezogen. Die Gleichstellungsforderungen müssen von allen Sekretariatsangestellten bei ihrer Arbeit berücksichtigt werden. Für die Koordination und den Einsitz in Fachgremien des Bereichs Gleichstellung stehen im Sekretariat der Region 10 Stellenprozente zur Verfügung. Die für die regionale Gleichstellungsarbeit hauptverantwortliche Person wird in Entscheidungsfragen und beim Aushandeln von Gesamtarbeitsverträgen und Personalreglementen konsultiert und regelmässig mit den nötigen Informationen beliefert.
Verabschiedet vom Regionalvorstand der Region Zürich, 25. Januar 2005
