Überhasteter BVK-Absprung schadet allen in Stäfa
Überhasteter BVK-Absprung schadet allen in Stäfa
Die Gemeinde Stäfa ist auf anfangs dieses Jahres völlig überhastet von der kantonalen Pensionskasse BVK abgesprungen. Das Vorgehen der Verantwortlichen von Stäfa erweist sich nun als stümperhaft. So offenbart der Gemeinderat in seiner Stellungnahme, er hätte nicht gewusst, dass er bei einem Absprung von der BVK die Unterdeckung gemäss gesetzlichen Vorschriften und gemäss Teilliquidationsreglement ausfinanzieren müsse. Eine solche Naivität überrascht.
Falsche Behauptung des Gemeinderats von Stäfa: Komplett falsch in der Stellungnahme des Gemeinderats ist die Behauptung, dass Stäfa auch bei einem Verbleib in der BVK 4,1 Millionen Franken hätte begleichen müssen. Richtig ist, dass sich Stäfa als Arbeitgeber an monatlich anfallenden Sanierungskosten hätte beteiligen müssen. Nur wären diese weit geringer ausgefallen. Denn Stäfa hätte auch von der Einmaleinlage des Kantons von 2 Milliarden Franken in die BVK profitiert.
Der Pensionskassenwechsel kommt Stäfa und die Versicherten teuer zu stehen. Stäfa behauptet jährliche Einsparungen von 1,12 Mio. Franken durch den Wechsel der Pensionskasse zur Swisscanto. Dabei stützt sie sich auf Berechnungen der Zürcher Kantonalbank. Nur: Die Zürcher Kantonalbank ist bedeutender Teilhaber von Swisscanto, die Stäfa das Vorsorgeprodukt verkaufte. Hier handelt es sich mit Sicherheit um eine schöngefärbte parteiliche Meinung als um eine fundierte unabhängige Berechnung.
Bei Stäfa gibt es durch diese überstürzte Handlung nur Verliererinnen und Verlierer. Die Berechnungen des VPOD haben ergeben, dass in Stäfa alle schlechter fahren:
- In erster Linie ist es für die Versicherten eine schlechtere Lösung. Sie verlieren wesentliche Leistungen. Und Stäfa bezahlt als Arbeitgeber tiefere Beiträge an ihre Altersvorsorge. Selbst, wenn bei der BVK von einem äusserst pessimistischen Szenario der Sanierungsdauer ausgegangen wird, ist die Swisscanto-Lösung nicht besser.
- Für Stäfa als Arbeitgeber ist die neue Lösung bestimmt auch keine Verbesserung. Ihre Risikoleistungen bei der Swisscanto sind weit höher als bei der BVK. Das wird von Stäfa auf Anfrage auch zugegeben. Wie hoch sie genau sind, hat Stäfa bis jetzt nicht transparent gemacht.
- Der Einfluss auf die künftigen Entscheide bei Swisscanto durch Stäfa und die Versicherten sind gleich Null. Bei der BVK hatten die Gemeinden schon jetzt überdurchschnittlich grossen Einfluss. Durch die Verselbständigung der BVK auf 2014 erhöht er sich sogar noch.
- Und die Steuerzahlenden von Stäfa kommt dieser Absprung auch teuer zu stehen durch die Zahlung gemäss Teilliquidationsvorschriften. Zudem hat der Gemeinderat diesen Absprung am Stimmvolk vorbei eigenmächtig entschieden und damit mit Bestimmtheit die Rechte des Stimmvolks verletzt.
Der VPOD warnt alle Arbeitgeber und Versicherten, die der BVK angeschlossen sind, vor Schnellschüssen à la Stäfa. Alle Arbeitgeber, die der BVK angeschlossen sind, werden von irgendwelchen Angeboten der Versicherungsbranche à la Swisscanto belagert. Mit viel finanziellem Aufwand lassen sich diese durch irgendwelche „Experten“ beraten. Der VPOD warnt vor Schnellschüssen. Der VPOD fordert auch, dass dem Personal rechtzeitig Gelegenheit geboten wird, sich unabhängigen Rat zum Beispiel beim VPOD holen zu können. Das gesetzlich verankerte Mitentscheidungsrecht des Personals muss bei einem Wechsel auf jeden Fall gewahrt bleiben. Der VPOD verlangt, dass vor einem Wechsel eine Urabstimmung beim betroffenen Personal stattfindet.
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